Personenschutz bei Suchmaschinen - Das Urteil des EuGH ist eine Zäsur !
Opfer von Stalkingtätern haben es ab sofort leichter. In der Vergangenheit zeigten die Suchmschinen - allen voran das Weltgedächtnis Google - bei Eingabe eines Namens auch alle negativen und verleumderischen Inhalte bzw. Eintragungen im Internet an, die mit dem Namen in irgendeinem Zusammenhang standen, egal ob die Inhalte wahr oder unwahr waren oder auf ausländischen Servern gespeichert waren.
Selbst wenn man ein innerhalb der EU erstrittenes Urteil gegen die Verantwortlichen in Händen hatte liess es sich in den meisten Fällen nicht durchsetzen.
Google und Co zeigten diese Suchmaschinentreffer konstant weiter an, die Stalkingopfer hatten fast immer das Nachsehen.
Ab sofort ist das nicht mehr so. Laut dem aktuellen Urteil des EuGH hat eine Suchmaschine für seine Datentechnik eine eigene Verantwortung, es gelten ferner die Gesetze des Landes, in dem die Suchmaschine tätig ist, ausserdem hat die Suchmaschine die personenbezogenen Daten zu löschen und dies unabhängig davon, ober der Betroffene einen Schaden erlitten hat oder nicht, wobei es auch egal ist, ob die Daten falsch oder wahr sind oder ob die Suchmaschine meint, die Informationen über die Person müssten einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Geklagt hatte im vorliegenden Fall ein spanischer Bürger, der vor 16 Jahren mit seiner Immobilie in der Zwangsversteigerung gestanden hatte, deshalb in öffentlichen Medien gestanden hatte und der gegen die "ewige" Veröffentlichung dieser alten Daten gegen Google auf Löschung geklagt hatte.
Noch nach 16 Jahren verknüpfte die Suchmaschine Google, das Weltgedächtnis Google, die Schuldengeschichte von damals mit dem Namen des spanischen Mannes. Das müsse der Mann sich nicht gefallen lassen, stellte der EuGH nun mit dem aktuellen Urteil fest.
Reinhard Göddemeyer