Samstag, 14. Februar 2015

Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht

In Deutschland sterben jährlich etwa 600 Menschen durch Haus- und Wohnungsbrände. Diese Zahl könnte durch Rauchmelder verringert werden.
2003 hat das Bundesland Rheinland-Pfalz eine Rauchmelderpflicht für Privathaushalte in den Bauverordnungen festgelegt. Seit dem haben auch 7 andere Bundesländer ebenfalls eine Rauchmelderpflicht eingeführt.
So müssen laut Rauschmelderpflicht im Saarland, Schleswig-Holstein, Hamburg, Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Sachsen-Anhalt  und Mecklenburg-Vorpommern in Neu- und Umbauten Rauchmelder installiert werden. Die Rauchmelder müssen dort sowohl in Schlaf- und Kinderzimmern als auch in Fluren die als Fluchtwege genutzt werden installiert werden. Die Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.
Rauchmelderpflicht in den einzelnen Bundesländern:


Rauchmelderpflicht Rheinland-Pfalz (2003)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Juli 2012

Rauchmelderpflicht Saarland (2004)
- in Neu- und Umbauten
Rauchmelderpflicht Schleswig-Holstein (2004)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2010
Rauchmelderpflicht Hessen (2005)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- Nachrüstpflicht in vorhandenen       Wohnungen bis 2014
Rauchmelderpflicht Hamburg (2006)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen  bis zum 31. Dezember 2010
Rauchmelderpflicht Mecklenburg-Vorpommern (2006)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis zum 31. Dezember 2009
Rauchmelderpflicht Thüringen (2008)
- in Neu- und Umbauten
Rauchmelderpflicht Bremen (Mai 2010)
- in Neu-, Um- und Bestandsbauten
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis Ende 2015
Rauchmelderpflicht Sachsen-Anhalt (2009)
- in Neu-, Um- als auch in Bestandsbauten
- Nachrüstpflicht in vorhandenen Wohnungen bis 31. Dezember 2011