Donnerstag, 3. November 2016

Die schöne alte Zeit

Wo ist sie geblieben, die schöne alte Zeit des Wettbewerbsrechtes ?


Damals, noch vor der Novellierung des Wettbewerbsrechtes, gab es in Deutschland nur einige wenige Juristen, von denen man sagen konnte: Der kennt sich aus !

Damals gab es nur ca. 50 000 Anwälte in Deutschland, heute sind es ca. 150 000 Anwaltskanzleien !

Auch damals gab es die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg und den VSW in Berlin, um auch zwei kompetente Wettbewerbsverbände zu nennen.

Damals gab es noch den guten alten Dr.Kisseler, den deutschen Wettbewerbspapst mit seinen Heidelberger Wettbewerbstagen.

Und heute ?

Heute haben wir die absolute Anwaltsschwemme. Viele Jungjuristen ohne grosse Lebens- und Berufserfahrung absolvieren die Zusatzausbildung zum Fachanwalt.

Heute rühmen sich Hunderte von Juristen / Juristinnen mit einem Fachanwaltstitel im Fachgebiet
gewerblicher Rechtsschutz. Im Internetzeitalter, Ebay und Co lassen grüssen,  ist es ja wirklich nicht schwer an die für den Fachanwaltstitel erforderliche Zahl an Fällen zu kommen.

Heute gibt es dazu zig Blogs dieser Juristen, in denen über Abmahnverfahren und Abmahnfälle berichtet wird.

Manche dieser Blogs sind so umfangreich, dass man schon fragen muss, ob der Verfasser überhaupt noch irgendwelche eigenen Mandanten hat.

Genau diese sind es dann aber auch, die in Ihren Blogs so tun, als hätten sie mal wieder eine aktuelle Abmahnung zur Prüfung auf dem eigenen Schreibtisch.

Mit Sätzen wie:

"Aktuell liegt uns eine Abmahnung der bspartners. Ltd. aus Dortmund zur Überprüfung vor."
 Nach unserer Auffassung ist die Abmahnung nicht berechtigt.

Sollten Sie auch Sie eine Abmahnung der bspartners. Ltd. stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Unsere Kanzlei hat sich auf das E-Commerce Recht spezialisiert und vertritt zahlreiche Online Händler.
Für eine erste kurze kostenlose Einschätzung Ihres Falles können Sie uns telefonisch unter 0800 xxxxxxxxxx erreichen oder senden Mail an kanzlei@xxxxxxxxx.net 

werden aktuelle Fälle angerissen un die eigene Kanzlei wird im Schlusssatz als Problemlöser angepriesen.

Da in dieser Art Kanzleiwerbung auch oftmals die Namen der Personen genannt werden, in deren Auftrag die ebenfalls namentlich aufgeführte Kanzlei die Abmahnung gefertigt hat, nehmen die Urheber dieser Blogs sogar die Verletzung der Persönlichkeitsrechte der Personen in Kauf, nur um sich auf diesem Wege selbst zu profilieren.

Wie mit einem riesigen Schleppnetz durchsuchen diese Blogbetreiber das Internet und finden so immer wieder neue Fälle, die auf die oben beschriebene Art im eigenen Blog kommentiert werden.

Muss nicht jemand, der so viel über das "Abmahnrecht" schreibt, kompetent sein ?

Diese Frage stellen sich dann die Personen, die abgemahnt worden sind und die im Internet nach Hilfe suchen.

  Was bedeutet:  Nach unserer Auffassung ist die Abmahnung nicht berechtigt ???

Und so wird dann doch angerufen, es wird doch Kontakt zu einer derartig werbenden Kanzlei aufgenommen.

Uns sind dann leider auch Fälle, unter anderem aus Berlin,  bekannt geworden, in denen die dann erfolgte Telefonberatung zu einer entsprechenden Anwaltsrechnung geführt hat.

Fazit: 

Finger weg von diesen Schleppnetzanwälten ! 

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