Dienstag, 9. Februar 2016

Gefahrenquelle im Internet: Chrono24.de

Gefahrenquelle im Internet: Chrono24.de

chrono24.de ist ein beliebtes Portal zum Verkauf von Luxusuhren.
Hier haben viele Anbieter weder Widerrufsbelehrung noch AGB oder Datenschutzerklärung hinterlegt. Wie sieht es diesbezüglich mit Abmahnungen aus?
Anbietern bei Chrono24 droht eine Abmahnung!
Wer bei Chrono24.de Uhren anbietet, der muss immer dann mit einer kostenpflichtigen Abmahnung rechnen, wenn er seine Angebote so gestaltet hat, dass diese eine Aufforderung an den Interessenten erhalten, ihm gegenüber ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zu unterbreiten. Das ist zumindest dann der Fall, wenn der Anbieter einen konkreten Preis nennt, Angaben zur Lieferzeit macht (z.B. „Lieferzeit 3-5 Tage), eine Produktbeschreibung nebst Lichtbildern veröffentlicht und darüber hinaus eine direkte Kontaktmöglichkeit durch Angabe einer Telefonnummer, Faxnummer oder E-Mail-Adresse zur Verfügung stellt.
Wenn dies der Fall ist, muss ein Interessent den Anbieter nur noch kontaktieren und mitteilen, „diese Uhr will ich!“.
Und schon ist es für Sie zu spät! Sie müssen Ihre gesetzlichen Informationspflichten im Fernabsatz erfüllen, bevor der Verbraucher seine Vertragserklärung Ihnen gegenüber abgibt. Das folgt aus § 4 zu Artikel 246 a EGBGB. Danach ist es auch nicht ausreichend, wenn Sie Interessenten die AGB später per E-Mail übermitteln.

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