Fremde Youtube-Videos dürfen von Nutzern auf
ihren Internetseiten und Blogs eingebunden werden. Das verstößt nicht
gegen das Urheberrecht, entschied der Europäische Gerichtshof.
Quelle / Volltext : http://www.augsburger-allgemeine.de/digital/EuGH-Urteil-Youtube-Videos-duerfen-auf-Seiten-eingebunden-werden-id31782952.html
Ihr Reinhard Göddemeyer
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