Zulässigkeit von Vorschaubildern in
Suchmaschine
Ein Internetteilnehmer kann die Darstellung von Vorschaubildern durch
eine Personensuchmaschine nicht wegen Verletzung seines
Persönlichkeitsrechts untersagen, wenn er die Bilder selbst im Internet
veröffentlicht hat, ohne sie vor dem Zugriff Dritter zu sichern.
Urteil des LG Köln vom 22.06.2011
28 O 819/10
GRURPrax 2011, 331
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